In unserem Blog findet ihr alle wichtigen Ankündigungen und Informationen.
Liebe Mitarbeiter und ehrenamtliche Mitarbeiter,
liebe Gemeindemitglieder,
liebe Partner und Freunde der JKI,
ab Freitag, den 25. Mai muss die bereits seit 2016 geltende neue EU-Datenschutzgrundverordnung-DSGVO (General Data Protection Regulation-GDPR) umgesetzt werden. Die neue Datenschutz-Grundverordnung betrifft auch unsere Gemeindearbeit. Darauf wird auf unserer Webseite auch hingewiesen:
„Wir klären die Nutzer unserer Internetseiten darüber, welche personenbezogenen Daten zu welchem Zweck erhoben und gespeichert werden, etwa um das Nutzerverhalten auszuwerten oder E-Mails zu versenden“, erläutert Matthias Hartmann, Öffentlichkeitsbeauftragter des Evangelischen Dekanats Gießen. Ohne ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen veröffentlichen Gemeinden keine personenbezogene Daten, etwa Geburtstage, Jubiläen oder Amtshandlungen wie Taufen oder Bestattungen. Das betrifft insbesondere kirchliche Medien wie Gemeindebriefe und Internetseiten. Dafür müssen Einwilligungen erbeten werden. Für einen Newsletter des Dekanats müssen sich Interessierte selbstverständlich selbst anmelden und auf einfache Weise jederzeit wieder abmelden können.
Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei der Ev. Indonesische Kristusgemeinde Rhein-Main gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der Ev. Indonesische Kristusgemeinde Rhein-Main wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.Was heißt das für uns in der Praxis?
1. Persönliche Daten dürfen wie zuvor nicht über private E-Mail Adressen versendet werden. Hierzu werden für alle Mitarbeiter und ehrenamtliche Mitarbeiter eine E-Mail Adresse eingerichtet. Mit dieser E-Mail Adresse haben diese Personen auch Zugriff auf die relevanten und notwendigen Informationen.
Die personenbezogenen Daten aus dem Gemeindegliederverzeichnis sind ein hohes, sensibles und zu schützendes Gut. Der Schutzbedarf ist weiterhin „sehr hoch“ einzustufen. Das verpflichtet zu einem sorgsamen Umgang mit den Meldewesendaten. Bei allen Auswertungen aus KirA, bei denen kommunale oder kirchliche Sperren aufgehoben werden sollen, muss geprüft werden, ob dies mit dem Zweck der Sperren vereinbar ist.
Daten aus dem Gemeindegliederverzeichnis dürfen nie unverschlüsselt außerhalb des geschützten Intranets oder des gesamtkirchlichen E-Mail-Systems (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) von anderen oder an andere E-Mail-Adressen verschickt werden.2. Zu jeder Veranstaltung bei der auch offizielle Bilder für unsere Webseite oder Facebookseite gemacht werden, benötigen wir von allen Besuchern folgendes Einwilligungsschreiben. Dies muss bei jedem Einlass zuvor vorliegen, vor Ort ausgefüllt oder abgegeben werden:
Einwilligung zur Veroeffentlichung von DatenDaher ist es ab nun an zwingend, dass wir immer min. 2 Personen als Empfang mit einbinden werden.
Herzliche Grüße
Deine EIKG / JKI